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Große bürokratische Hürden duch Mindestlohngesetz

Geschrieben von: Joachim Braun Freitag, den 30. Januar 2015 um 19:12 Uhr

Pressemitteilung JU Pfinztal

Zu den jüngsten Diskussionen über den bürokratischen Aufwand und die handwerkliche Qualität des Mindestlohngesetzes erklärt die JU Pfinztal bei einer Sitzung: Die bürokratischen Hürden bei der Umsetzung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns müssen dringend überarbeitet werden. Anscheinend offenbaren sich in der handwerkliche Qualität des Gesetzes inakzeptable Mängel, die Bundesministerin Andrea Nahles zu verantworten hat.

Die deutschen Arbeitgeber werden bereits durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes, der weder regionale, branchenspezifische noch saisonale Unterschiede beachtet, stark belastet. Die Dokumentationspflichten gehen weit über das zumutbare Maß hinaus. Der Nationale Normenkontrollrat beziffert die Mehrbelastung für deutsche Unternehmen auf rund 9,7 Milliarden Euro.

Allein die in Aussicht gestellte Aufstockung des Zolls um 1600 neue Stellen zu Kontrolle der Schwarzarbeit bedeutet Mehrausgaben im hohen zweistelligen Millionenbereich. Dazu muss das Gesetz auch hinsichtlich der vorgesehenen Ausnahmefälle dringend überarbeitet werden.

So dürfen Studenten, die an ihren Masterarbeiten im Unternehmen arbeiten, nicht unter diese Regelung fallen. Die Begrenzung der Ausnahme auf drei Monate greift hier deutlich zu kurz. Die Bearbeitungszeiten der Masterarbeiten reichen teilweise bis zu sechs Monaten. Kaum ein Unternehmen wäre bereit, jemandem den Mindestlohn zu zahlen, dessen Projekt für den Betrieb die damit verbundenen Ausgaben wirtschaftlich nur selten rechtfertigt.

Auch die Geltung des Mindestlohnes für ausländische Transitfahrer von LKWs und Bussen sowie Schiffsbesatzungen muss abgeschafft werden. Denn hierdurch besteht die Gefahr, dass Deutschland als Transitland gemieden wird und inländische Häfen und Flughäfen immense Umsatzeinbußen erleiden.

Die zahlreichen Beispiele für die qualitativ schlechte gesetzliche Umsetzung des Mindestlohnes zeigen, dass es keiner dreimonatigen Frist bedarf, um das Gesetz nicht bereits jetzt nachzubessern, so die JU.



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