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Liberalisierung und Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung
CDU Arbeitskreis Umwelt Technik und Verkehr, Frank Hörter
Nach dem Willen der EU und des Bundeswirtschaftsministeriums ist nach der Liberalisierung des Strom–, Gas– und Telekommunikationsmarktes auch der Wassermarkt vorgesehen.
Im Unterschied zur bisherigen Liberalisierung der Märkte findet die Versorgung mit Trinkwasser in geschützten Gebietsmonopolen statt und wird im wesentlichen durch die Kommunen kontrolliert. Für die Wasserversorgung gilt - im Unterschied zu Strom und Gas - § 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in alter Fassung von 1990 fort; er stellt die Gebietsmonopole von den Regeln des allgemeinen Kartellrechts frei.
Kultusministerin fordert Kontinuität und Verlässlichkeit in der Schulpolitik
Gemeinsam mit dem geschäftsführenden Schulleiter der Ettlinger Schulen Herrn Helmut Obermann hat MdL Werner Raab in der vergangenen Woche zu einem Bildungskongress in die Albgauhalle nach Ettlingen geladen. Neben Schülern, Eltern und Lehrer konnten die Veranstalter auch viele Rektoren und Vertreter der umliegenden Gemeinden begrüßen.