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Änderung im Sexualsttrafrecht

Geschrieben von: Joachim Braun Freitag, den 15. Juli 2016 um 12:55 Uhr

Pressemitteilung FU Pfinztal

„Das Prinzip „Nein heißt Nein“ ist jetzt Grundsatz im Sexualstrafrecht. Die Silvesterereignisse hatten einmal mehr Schutzlücken offenbart, die jetzt mit der Reform geschlossen werden. Alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen sind künftig unter Strafe gestellt. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen vor allen Formen sexueller Gewalt wird so besser geschützt. Die Perspektive der Opfer leitete uns auf dem Weg zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts. In Zukunft werden Frauen sich nicht mehr fragen lassen müssen: Warum hast Du Dich nicht gewehrt?“, erklärt die FU Bei einer Sitzung.

„In Zukunft weiß jeder: Wer andere gegen ihren Willen sexuell belästigt, nötigt oder vergewaltigt muss damit rechnen, bestraft zu werden. Das Strafrecht dient auch der Prävention und der Abschreckung. Das klare Verbotsschild kann jeder verstehen“, betont die FU.

Folgende Kernpunkte hat die Reform des Sexualstrafrechts zum Inhalt:

  • Alle sexuellen Handlungen, die gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden, sind unter Strafe gestellt. Dazu ist in § 177 StGB (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) ein Grundtatbestand eingeführt worden, der das Prinzip „Nein heißt Nein“ umsetzt. Damit erfüllen wir die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
  • „Grapschen“ ist strafbar. Der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung gilt auch für den Griff in den Schritt oder an die Brust einer Frau.
  • Opfer sind bei sexuellen Übergriffen aus einer Gruppe heraus besonders schutzlos. Jeder, der sich an einer solchen Gruppe beteiligt, wird in Zukunft auch zur Verantwortung gezogen.
  • Menschen mit Behinderungen werden im Sexualstrafrecht in gleicher Weise umfassend geschützt.
  • Die Ausweisung von straffälligen Ausländern bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§177 StGB) wird erleichtert.


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